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Förderung von Internationale Begegnungsmaßnahmen

Das Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend ermöglicht uns euch bei internationalen Begegnungsmaßnahmen mit anderen Pfadfinder*innen finanziell zu unterstützen.

 

1. Was wird gefördert?

Gefördert werden internationale Begegnungen bi- oder multikultureller Art. D. h., dass Maßnahmen der PSG-Gruppen mit Pfadfinderinnen und Pfadfindern oder auch anderen Partnern aus dem Ausland bezuschusst werden, wenn beide Gruppen ein gemeinsames Programm planen, vorbereiten, durchführen und auch reflektieren. Gemeinsames Lernen und Arbeiten, musische oder kulturelle Begegnungen und auch gemeinsame pfadfinderische Aktivitäten sollen durch die Bezuschussung ermöglicht werden. Maßnahmen können im In- oder Ausland stattfinden.

 

2. Mit welchem Zuschuss könnt ihr planen?

Bei Maßnahmen in Deutschland können bis zu 15,-- € pro Tag und Teilnehmer*in gewährt werden, evtl. noch ein Zuschuss für Kosten von Vor- und Nachbereitung. Bei Maßnahmen im europäischen Ausland gibt es für die deutschen Teilnehmenden einen Fahrkostenzuschuss bis zur Höhe eines Tabellenansatzes. Diese Festbeträge liegen meist unterhalb der Bahnpreise der Deutschen Bundesbahn. Ihr könnt diese Tabelle als pdf unter folgendem Link beim BMSFJF runterladen.

Abweichungen dieser Bezuschussung gibt es für Sonderprogramme (besonders qualifizierte Maßnahmen, Maßnahmen mit Partnerländern mit bilateralen Absprachen, mit Partnern in Übersee...). Diese können im Bundesamt erfragt werden.

Bei der Planung einer Begegnung ist zu berücksichtigen, dass uns häufig nicht ausreichend Zuschüsse vom Ministerium zur Verfügung gestellt werden können, sodass wir selten die in den Richtlinien angegebenen Fördersätze an die Gruppen auszahlen können. Dies gilt vor allem für Maßnahmen im Ausland, da die in Deutschland stattfinden Maßnahmen vorrangig gefördert werden. Der Internationale Ausschuss der PSG legt eine Prioritätenliste der Förderung fest.

 

3. Wie, wo und wann müsst ihr einen Antrag stellen?

Es gibt eine Menge kleiner Details, die ihr für einen Antrag wissen müsst. Ein paar haben wir unter Punkt 4 aufgelistet. Eine Menge mehr Informationen inhaltlicher, wie abrechnungstechnischer Art erhaltet ihr in unserem „Internationalem Seminar“. Ansonsten wendet euch frühzeitig ans Bundesamt oder schickt eine Mail. Ihr erhaltet auch Hilfe wenn ihr eine Partnergruppe sucht.

Begegnungsmaßnahmen in Sonderprogrammen müssen schon bis zum Oktober des Vorjahres beantragt werden. Alle anderen Maßnahmen i.d.R. bis Ende Januar des gleichen Jahres. Fragt einfach nach. Antragsformulare erhaltet ihr im Bundesamt.

 

4. Voraussetzungen für eine Förderung:

Gefördert werden Gruppen im Alter von 12 – 27 Jahre (Ausnahme Fachkräftemaßnahme). Leiter*innen dürfen selbstverständlich älter sein.

Die Anzahl der deutschen und ausländischen Teilnehmer*innen soll sich in einem angemessenen Verhältnis bewegen (jeweils ca. 50 %).

Es muss ein von beiden Partnergruppen erarbeitetes Programm geben.

Für eine Förderung gilt, dass innerhalb 16 Monaten eine Rückbegegnung im Partnerland stattfinden muss.
Dauer der Maßnahme: Minimum 5 und Maximal 30 Tage (incl. An- und Abreise).

Alle Leitungen internationaler Begegnungen sind – auf Beschluss der Bundesversammlung der PSG – verpflichtet, einmalig an einem Vorbereitungsseminar teilzunehmen.

Bei Fragen steht euch der Internationale Ausschuss der Bundesleitung und das Team des PSG-Bundesamts gerne zur Verfügung.